An alle ehemaligen PatientInnen in Konstanz

Liebe ehemalige Patientinnen und Patienten,

seit November 2024, insbesondere aber im neuen Jahr, erreichen mich wöchentlich zahlreiche Nachrichten, Mitteilungen und Behandlungsanfragen über verschiedene Kanäle wie E-Mail, DSGVO-konforme Telefonnummern, LinkedIn, XING oder über Umwege durch ärztliche Kollegen oder ehemalige Patienten. 

Sie alle wünschen sich aufgrund meiner Reputation, zurückliegenden Behandlungen oder auch aus verzweifelten Behandlungsanfragen heraus eine Auskunft darüber, wo ich seit Anfang 2025 praktiziere, weshalb ich nach 2,5 Jahren des Praktizierens nicht mehr bei der alten Praxisleitung arbeite uvm.

Ich danke Ihnen von Herzen für Ihr Vertrauen in meine Arbeit und Ihre Anfragen. Leider bin ich aus zivil- und strafrechtlichen Gründen in Ermangelung des seit Jahrzehnten in Deutschland überfälligen und im EU-Ausland längst umgesetzten Berufsgesetzes für Osteopathie derzeit weder berechtigt zu praktizieren noch medizinische Ratschläge zu geben oder Diagnosen zu stellen. Ebenso ist es mir rechtlich untersagt, aktiv Kontakt mit meinen ehemaligen Patienten aufzunehmen oder bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten! 

 

Bitte beachten Sie, dass ich für WhatsApp oder andere Messenger-Dienste nicht zur Verfügung stehe. Diese Plattformen sind im medizinischen Kontext unseriös und unsicher, da sie erhebliche Datenschutzrisiken bergen und nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Nutzung solcher o.g. Dienste kann sensible Patientendaten gefährden und gegen die Schweigepflicht sowie Datenschutzzverordnungen verstoßen und ist schlichtweg unseriös! 

Für eine sichere Kommunikation mit meiner Person bitte ich Sie daher, ausschließlich per Anruf oder E-Mail Kontakt aufzunehmen – dies sind die einzigen Wege, die sowohl datenschutzkonform als auch angemessen sind.

 

Sollten Sie also auf der Suche nach einem ebenfalls seriösen, gut ausgebildeteten (studierten) Osteopathen sein, achten Sie neben den Mindeststandards für Osteopathie nach den internationalen Empfehlungen der WHO-Benchmarks (2010, 2024), EU-Direktive (2005) & EU-Norm EN 16686 sowie nationalen Vorgaben des Verbands der Osteopathen Deutschland (VOD) auch auf die Kontaktform der entsprechenden Praxis. Eine Praxis für heilpraktische oder ärztliche Heilkunde mit u.a. dem Angebot von Osteopathie als Leistung, stellt in Deutschland kein Qualitätsmerkmal dar. Es bedarf einer Mindestanzahl an Ausbildungsstunden, kontinuierlicher Fortbildung und des alleinigen Praktizierens der Osteopathischen Medizin. Außerdem sollte der jeweilige Kollege eine Mitgliedschaft in einem seriösen Berufsverband vorweisen, wie z.B. dem VOD oder BVO - also osteopathischen Verbänden, die u.a. für Ausbildungsqualität, Patientensicherheit und die Osteopathie als über 150-jährige eigenständige Medizin stehen. 

 

Sollten Sie mehr zur Osteopathie und Relevantem rund um diese visionäre über 150-jährige Medizinform erfahren wollen, schauen Sie doch gerne in den FAQs oder auch direkt beim VOD vorbei!

 

Abschließend möchte ich mich bei allen Menschen bedanken, die ich über 2,5 Jahre in Konstanz als Osteopath (M.Sc.), zertifizierter Kinderosteopath und auch als Mensch begleiten durfte – vom Neugeborenen bis zum Greis, von Long-/Post-Covid-Patienten über Parkinsonerkrankungen bis hin zu gynäkologischen oder sportmedizinischen/osteopathischen Behandlungen sowie psychodynamischen Interventionen. 

Mein Ziel war stets, Ihnen und Euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Sie auf Ihrem individuellen Weg zu unterstützen – nicht aus Profitinteressen oder für einen vermeintlichen Ruf, sondern aus echter Überzeugung und Menschlichkeit. Viele Fälle bleiben mir in liebevoller Erinnerung, und ich bin dankbar für die wertvollen Begegnungen, die vielen Erfolgsmomente und netten Gespräche.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem weiteren Weg und danke Ihnen nochmals für Ihr Vertrauen!

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